Erdbestattungen im Holzsarg

Die klassische Erdbestattung unterscheidet zwischen Wahlgräbern (Gruften), Reihengräber und Grabkammern.

Wie der Name ausdrückt, erlauben Wahlgräber den Angehörigen, die Stelle auf dem Friedhof auszuwählen. Eine Wahlgrabstelle nimmt in der Regel einen Sarg auf, weitere Urnenbeisetzungen sind möglich. Es gibt allerdings auch Wahlgrabstellen die 2 Särge (z. B. bei Ehegatten) aufnehmen.

Reihengräber sind in Reihen angelegte Einzelgräber, in denen nur ein Sarg bestattet werden kann. Sie werden der Reihe nach vergeben und können nicht ausgewählt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist kann die Nutzungsdauer nicht verlängert werden. Das Grab wird eingeebnet.

Die Grabkammer ist gleichzusetzen mit einem Reihengrab. Unterschiedlich ist hierbei allerdings die Ruhefrist. Während die Ruhefrist bei einem Reihengrab 25 Jahre beträgt, hat die Grabkammer eine Ruhefrist von 12 Jahren.